Erstantrag, Umwandlung oder Fortführung, welchen PTV-3 Antrag brauche ich?

Übersicht der drei Antragsarten im Gutachterverfahren nach Psychotherapie-Richtlinie: Wann wird welcher PTV-3 Bericht benötigt? Stundenkontingente, Besonderheiten und Entscheidungshilfe für VT, TP, AP und ST (Erwachsene und KJP).

7 Min. Lesezeit Aktualisiert:

Im ambulanten Gutachterverfahren nach der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gibt es drei Antragsarten, die einen Bericht an den Gutachter nach sich ziehen können: Erstantrag (bei Langzeittherapie), Umwandlungsantrag und Fortführungsantrag. Welcher Antrag in welcher Situation gestellt wird, hängt vom bisherigen Behandlungsverlauf und dem beantragten Stundenkontingent ab.

Wann wird überhaupt ein Bericht benötigt?

Nicht jede Psychotherapie erfordert einen Bericht an den Gutachter. Die Psychotherapie-Richtlinie unterscheidet:

  • Kurzzeittherapie (KZT): bis 24 Sitzungen, antrags- aber nicht gutachtenpflichtig. Hier wird kein Bericht an den Gutachter benötigt.
  • Langzeittherapie (LZT): alles, was über die KZT hinausgeht, beantragt als Erst- oder Umwandlungsantrag mit Bericht an den Gutachter. Antrags- und in der Regel gutachtenpflichtig, hier muss ein PTV-3 Bericht eingereicht werden.

Direkte Beantragung einer LZT

Es ist auch möglich, direkt eine Langzeittherapie zu beantragen (also ohne vorherige KZT). In diesem Fall wird ein Erstantrag mit Bericht an den Gutachter gestellt. Die Probatorik muss vorab abgeschlossen sein (2–4 Sitzungen bei Erwachsenen, bis zu 6 bei Kindern und Jugendlichen).

Der Erstantrag

Der Erstantrag ist der umfangreichste Berichtstyp und wird gestellt, wenn erstmalig eine Langzeittherapie bei einem Gutachter beantragt wird. Er umfasst die vollständige Darstellung des Falls:

  • Soziodemografische Daten
  • Symptomatik und psychischer Befund
  • Somatischer Befund / Konsiliarbericht
  • Lebensgeschichte, Krankheitsanamnese und Fallkonzeption (VT: Bedingungsmodell, TP und AP: Psychodynamik, ST: systemisches Erklärungsmodell)
  • ICD-10-Diagnostik (ggf. multiaxial bei KJP)
  • Behandlungsplan und Prognose

Das beantragte Stundenkontingent variiert je nach Verfahren:

VerfahrenLZT-Kontingent (Erstantrag)Maximales Gesamtkontingent
Verhaltenstherapie (VT)bis 60 Sitzungen80 Sitzungen
Tiefenpsychologisch fundierte PT (TP)bis 60 Sitzungen100 Sitzungen
Analytische Psychotherapie (AP)bis 160 Sitzungen300 Sitzungen
Systemische Therapie (ST)bis 36 Sitzungen48 Sitzungen
KJP (Verhaltenstherapie)bis 60 Sitzungen + Bezugspersonenstd.80 + 20 Bezugspersonenstd.

Die Werte gelten für Erwachsene; bei Kindern und Jugendlichen sehen TP und AP höhere Kontingente vor (Details in der Kontingent-Übersicht).

Der Umwandlungsantrag

Der Umwandlungsantrag wird gestellt, wenn eine laufende Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt werden soll. Typischer Fall: Sie haben eine KZT (12 oder 24 Sitzungen) begonnen und stellen fest, dass das bewilligte Kontingent nicht ausreicht.

Die bewilligte KZT wird auf den ersten LZT-Bewilligungsschritt angerechnet. Wie viele Sitzungen die Umwandlung bringt, hängt deshalb vom Verfahren ab und davon, ob Sie nach der KZT 1 oder nach der KZT 2 umwandeln:

  • VT (Erwachsene und KJP) und TP bei Erwachsenen: 48 bzw. 36 weitere Sitzungen
  • AP bei Erwachsenen: 148 bzw. 136 weitere Sitzungen
  • TP und AP bei Kindern: 58 bzw. 46, bei Jugendlichen: 78 bzw. 66 weitere Sitzungen
  • ST (Erwachsene und KJP): 24 bzw. 12 weitere Sitzungen

Inhaltlich enthält der Umwandlungsantrag alle Abschnitte des Erstantrags, plus einen zusätzlichen Abschnitt 7:

  • Abschnitte 1–6: wie beim Erstantrag (vollständige Falldarstellung)
  • Abschnitt 7: Zusätzlich erforderliche Angaben bei einem Umwandlungsantrag: bisheriger Behandlungsverlauf, Mitarbeit des Patienten und Begründung, warum eine Langzeittherapie notwendig ist

Roter Faden KZT → LZT

Der Umwandlungsantrag ist in der Praxis häufig anspruchsvoller als der Erstantrag, weil der Gutachter sowohl die Qualität der bisherigen Behandlung als auch die Notwendigkeit der Fortführung beurteilt. Achten Sie besonders auf die Konsistenz zwischen dem ursprünglichen Behandlungsplan und den in Abschnitt 7 beschriebenen Veränderungen.

Frist, Ablauf, Formulare (PTV 1/2/8) und die Kostenübernahme bei GKV, Kostenerstattung, PKV, Beihilfe und Selbstzahlung behandelt unser ausführlicher Leitfaden Umwandlung der Psychotherapie: Kurzzeit- in Langzeittherapie.

Der Fortführungsantrag

Der Fortführungsantrag wird gestellt, wenn eine bereits genehmigte Langzeittherapie verlängert werden soll. Er hat eine andere Gliederung als Erst- und Umwandlungsantrag:

  1. Bisheriger Behandlungsverlauf: Veränderungen in der Symptomatik und Zielerreichung seit dem letzten Bericht
  2. Aktuelle Diagnostik: ICD-10, psychischer Befund, ggf. Testergebnisse
  3. Begründung der Fortführung: Notwendigkeit weiterer Sitzungen, aktualisierter Behandlungsplan, Prognose und Planung des Therapieabschlusses

Der Fortführungsantrag ist kompakter als die anderen beiden Typen: Er setzt voraus, dass dem Gutachter der Fall bereits bekannt ist, und konzentriert sich auf Verlauf, Veränderung und Perspektive. Das typische Kontingent beträgt bis zu 20 weitere Sitzungen bei VT, bis zu 40 bei TP und bis zu 140 bei AP (bei ST bis zur Höchstgrenze von 48 Stunden). Ein vollständig ausformuliertes Beispiel mit Analyse finden Sie in unserem Muster-Fortführungsantrag (VT).

Entscheidungsbaum: Welcher Antrag?

Die Entscheidung folgt einer einfachen Logik:

  1. Noch kein Gutachterverfahren durchlaufen? → Erstantrag (direkt LZT oder KZT ohne Bericht + spätere Umwandlung)
  2. Laufende KZT, Kontingent reicht nicht? → Umwandlungsantrag (KZT → LZT)
  3. Genehmigte LZT, Kontingent erschöpft? → Fortführungsantrag

Sonderfall Kostenerstattung

Im Kostenerstattungsverfahren (§ 13 Abs. 3 SGB V), z.B. wenn kein Kassenplatz verfügbar ist, wird ebenfalls ein Bericht an den Gutachter benötigt, auch bei Kurzzeittherapie. Die PTV-3 Gliederung gilt dabei analog.

Welche Verfahren, welche Antragsarten?

Tippsie unterstützt alle drei Antragsarten in allen vier Verfahren, jeweils für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche (KJP):

VerfahrenErstantragUmwandlungFortführung
VT Erwachsene✓✓✓
TP Erwachsene✓✓✓
AP Erwachsene✓✓✓
ST Erwachsene✓✓✓
VT (KJP)✓✓✓
TP (KJP)✓✓✓
AP (KJP)✓✓✓
ST (KJP)✓✓✓

Insgesamt 24 Berichtstypen, jeweils mit verfahrensspezifischen Abschnitten, automatischer Konsistenzprüfung und Export als Word-Dokument.

Zusammenfassung

Die drei Antragsarten im Gutachterverfahren spiegeln unterschiedliche Phasen einer Psychotherapie wider: Der Erstantrag eröffnet eine Langzeittherapie, der Umwandlungsantrag wandelt eine Kurzzeit- in eine Langzeittherapie um, und der Fortführungsantrag verlängert ein bestehendes Kontingent. Die Wahl des richtigen Antrags ergibt sich aus dem bisherigen Behandlungsverlauf, nicht aus dem Therapieverfahren. VT, TP, AP und ST nutzen dieselbe Grundstruktur, unterscheiden sich aber in den verfahrensspezifischen Abschnitten.

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